Microsoft Corporation (nachfolgende „Microsoft“) hat am 29. Juli 2015 das Betriebssystem Windows 10 lanciert. Der EDÖB wurde durch die darauf erfolgte Medienberichterstattung sowie durch Anfragen von Bürgern darauf aufmerksam gemacht, dass Microsoft bei den Nutzern von Windows 10 möglicherweise übermässig viele Daten erhebe und dabei auch weitere Grundsätze des Datenschutzes nicht einhalte. So würden den Nutzern Schnelleinstellungen angeboten, welche eine umfassende Datenübermittlung standardmässig aktivieren, ohne dass dies für den Betrieb von Windows 10 notwendig wäre.