{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2016-08-19", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_2017---Datenschutz-b_2016-08-19.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/-bJIWn9KHZ36/2017%20-%20Datenschutz%20bei%20Windows10%20(Schlussbericht).pdf", "Checksum": "0b42d0afb444810da12fb0ac17abf24b"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["2017 - Datenschutz bei Windows10 (Schlussbericht)"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 19.08.2016"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 19.08.2016"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 19.08.2016"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schlussbericht vom 19. August 2016 betreffend Datenschutz bei Windows 10 (inkl. Anhang vom 25. Januar 2017 und Formulierungsvorschläge der Microsoft Corporation vom 30. November 2016)"}], "ScrapyJob": "446973/66/2019", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:15:16", "Checksum": "ed48284daababc96f7edacebb0963a62", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 19.08.2016\nRegeste:\nSchlussbericht vom 19. August 2016 betreffend Datenschutz bei Windows 10 (inkl. Anhang vom 25. Januar 2017 und Formulierungsvorschläge der Microsoft Corporation vom 30. November 2016)\n\n 7. Sämtliche Datenbearbeitungen sind standardmässig aktiviert, die Benutzer werden aber aufgefordert, die gewünschten Einstellungen zu den einzelnen Bearbeitungskategorien zu wählen und diese Wahl mit „Accept“8 zu bestätigen.\n\n6\nGemäss Schreiben vom 15. Februar 2017 beschriftet die Microsoft Corporation den Button zur Zustimmung mit „Accept“ statt mit „Agree“.\n7\nGemäss Schreiben vom 15. Februar 2017 möchte die Microsoft Corporation allenfalls den Link auf\ndie generelle Datenschutzerklärung neben den Deep Links auf der „Learn More“ Seite weiterhin aufführen.\n8\nGemäss Schreiben vom 15. Februar 2017 beschriftet die Microsoft Corporation den Button zur Zustimmung mit „Accept“ statt mit „Agree“.\n7/8\n8. Die Benutzer haben bei der Bearbeitung der Feedback- und Diagnosedaten die Wahl zwischen den Einstellungen „Full“ und „Basic“. Zu jeder Einstellung werden dem Benutzer jeweils\ndie spezifischen Informationen angezeigt. Wählt der Benutzer die Einstellung „Basic“, wird im\nkurzen Informationstext auf der Wahlseite neu angezeigt, dass die Datenübermittlung auf das\nnotwendige Mindestmass beschränkt wird.\n\n9. Der Umfang der bei der Einstellung „Basic“ übermittelten Daten wird um 40 - 55%9 reduziert.\n\n10. Die Einstellungsmöglichkeiten Feedbackhäufigkeit werden in die Einstellungen „Basic“ und\n„Full“ integriert.\n\n11. Microsoft führt die Kriterien, aufgrund derer die Speicherdauer der einzelnen Datenkategorien\nfestgelegt werden, transparent in der Datenschutzerklärung auf.\n\nMicrosoft passt damit die Datenbearbeitungen im Rahmen von Windows 10 den Forderungen des\nEDÖB an und erfüllt so die Empfehlungen vom 19. August 2016. Der EDÖB schliesst damit die vorliegende Sachverhaltsabklärung ohne Erlass formeller Empfehlungen einstweilen ab.\n\n6.6.2 Weiteres Vorgehen\n\nMicrosoft wird dazu aufgefordert, die in der vorstehenden Ziffer aufgezählten Änderungen mit Ausnahme der Ziffer 5 (Release Ende 2017) wie vereinbart im Creators Update (Release erstes Halbjahr\n2017) umzusetzen. Der EDÖB wird im Rahmen einer späteren Nachkontrolle diese Umsetzung prüfen, insbesondere auch hinsichtlich der Seite „Learn more“.\n\nDer EDÖB wird gestützt auf Art. 30 Abs. 2 DSG den Schlussbericht zusammen mit dem Anhang in\neiner angepassten Version publizieren. Microsoft hat die Möglichkeit dem EDÖB bis zum 15. Februar\n2017 eine Rückmeldung betreffend vertraulicher Inhalte im vorliegenden Anhang zum Schlussbericht\nzu geben.\n\nMit freundlichen Grüssen\n\nEidgenössischer Datenschutz- und Verfahrensleitender Jurist\nÖffentlichkeitsbeauftragter\n\nAdrian Lobsiger Andreas Sidler\n\n9\nGemäss Schreiben vom 15. Februar 2017 reduziert die Microsoft Corporation die standardmässig\nübermittelten Daten um 40 - 55% anstelle der vom EDÖB verlangten 40 - 45%.\n8/8\n"}