{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2016-08-19", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_2017---Datenschutz-b_2016-08-19.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/-bJIWn9KHZ36/2017%20-%20Datenschutz%20bei%20Windows10%20(Schlussbericht).pdf", "Checksum": "0b42d0afb444810da12fb0ac17abf24b"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["2017 - Datenschutz bei Windows10 (Schlussbericht)"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 19.08.2016"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 19.08.2016"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 19.08.2016"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schlussbericht vom 19. 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Da SmartScreen keine Funktion des Betriebssystems im\nengeren Sinne ist, kann von der Einstellungsmöglichkeit im Rahmen des Installationsprozesses angesehen werden. Dies jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Nutzer über die Datenbearbeitung\nund die Einstellungsmöglichkeiten informiert werden. Anstelle einer Information bei verschiedenen\nApplikationen, bei welchen SmartScreen neben dem Browser verwendet wird, bietet sich die zentrale\nInformation darüber im Rahmen des Setupprozesses an.\n\nDie Empfehlung Nr. 2 und 3 wird damit hinsichtlich der Bearbeitung von Feedback- und Diagnosedaten sowie hinsichtlich der Datenbearbeitung im Rahmen von SmartScreen umgesetzt.\n\n6.5 Empfehlung Nr. 5: Datenschutzbestimmungen\n\n6.5.1 Vorschlag von Microsoft\n\nMicrosoft hat die Empfehlung Nr. 5 des EDÖB akzeptiert und schlägt vor, sie wie folgt umzusetzen:\n\n Microsoft führt die Kriterien, aufgrund derer die Speicherdauer der einzelnen Datenkategorien\nfestgelegt werden, transparent in der Datenschutzerklärung auf.\n\nMicrosoft führt dazu auf, dass eine strikte Fixierung der Speicherdauer für die einzelnen Datenkategorien nicht möglich ist, da sich die Zwecke der Datenbearbeitungen überschneiden und die Daten in für\nden jeweiligen Zweck getrennten Systemen geführt werden. Speicherdauern können zudem immer\nwieder ändern, was eine konkrete Angabe in Tagen oder Monaten verwirrend und damit nicht zielführend machen würde. Die Angabe der Kriterien, aufgrund derer die Speicherdauer festgelegt wird, ermöglicht eine Bestimmung der konkreten Speicherdauer und ist deutlich übersichtlicher für die Benutzer. Microsoft berücksichtigt dabei unter anderem die Speicherdauer, die nötig ist, um die verschiedenen Dienstleistungen zu erbringen; angemessene Aufbewahrungsdauer der Geschäfts- und Finanzunterlagen für die Geschäfte von Microsoft; ob es eine automatische Kontrolle gibt, die es dem Nutzer\nermöglicht, die Personendaten jederzeit abzurufen und zu löschen sowie die Sensibilität der Daten.\n\n6.5.2 Beurteilung des EDÖB\n\nWenngleich die Angabe einer fixen Speicherdauer zu bevorzugen wäre, sind die von Microsoft vorgebrachten Gründe, stattdessen die Kriterien für die Speicherdauer anzugeben, nachvollziehbar. Die\nBenutzer erhalten auf diese Weise eine Vorstellung darüber, wie lange ihre Daten gespeichert werden, was für den Entscheid darüber, einer bestimmten Datenbearbeitung zuzustimmen, ausreichend\nist. Dieser Vorschlag steht auch in Einklang mit der neuen EU Datenschutzgrundverordnung, welche\neben diese Lösung für den Fall, dass die Nennung fixer Aufbewahrungsfristen nicht möglich ist, ausdrücklich vorsieht. Der EDÖB akzeptiert daher diesen Vorschlag von Microsoft. Die Empfehlung Nr. 5\nwird damit umgesetzt.\n\n6/8\n6.6 Resultat der Sachverhaltsfeststellung und Weiteres Vorgehen\n\n6.6.1 Vorzunehmende Änderungen an den Datenbearbeitungen\n\nMicrosoft wird die Datenbearbeitung im Rahmen von Windows 10 wie folgt abändern:\n\n1. Allen Benutzern wird künftig nur noch eine Seite mit Einstellungsmöglichkeiten (Wahlseite)\nangezeigt. Der Titel der neu allen Benutzern angezeigten Wahlseite soll künftig „Choose privacy settings for your device“ heissen. Die bisherige Seite „Schnell einsteigen“, welche ein\nFortsetzen des Installationsprozesses ohne Anzeigen von Informationen und Wahlmöglichkeiten ermöglichte, entfällt.\n\n2. Die Benutzer werden dreistufig über die einzelnen Datenbearbeitungen informiert: Auf der\nWahlseite finden sich zu jedem Thema jeweils ein bis zwei Sätze pro gewählte Einstellung,\nwelche bei der Änderung der einzelnen Einstellungen mit weiteren Informationen ergänzt werden. Zudem werden die Nutzer auf der Wahlseite auf die weitergehenden Informationen zu\nden einzelnen Einstellungen und die Datenbearbeitung durch Windows Defender Smart-\nScreen auf der Seite „Learn More“ und hingewiesen.\n\n3. Über den Button „Learn more“, welcher prominent neben dem Button „Accept“6 angeordnet ist,\ngelangt man auf eine weitere Informationsseite, auf welcher die Bestimmungen der Datenschutzerklärung zu den fünf Einstellungen sowie zum SmartScreen zusammengefasst und\nallgemein verständlich wiedergegeben werden sollen.\n\n4. Auf der Seite „Learn More“ wird mit dem Creators Update (Release erstes Halbjahr 2017) eine\ngenerelle URL auf die Datenschutzerklärung von Microsoft eingefügt. Nutzer können diese\nURL auf allen Geräten die Online sind, eingeben und haben auf diese Weise Zugang zu zusätzlichen Informationen der aktuellen Datenschutzerklärung.\n\n5. Mit der Version Redstone 3 von Windows 10 (Release Ende 2017) wird die generelle URL auf\ndie Datenschutzerklärung allenfalls7 entfernt und es werden Deep Links in den Hauptkapiteln\nder „Learn More“ Seite eingeführt, mit denen direkt auf die zum Kapitel relevanteste Passage\nin der aktuell gültigen Datenschutzerklärung (Online) zugegriffen werden kann.\n\n6. Der Hinweis auf die Datenübermittlung in die USA und weitere Länder findet sich sowohl auf\nder Seite „Learn more“ als auch in der Datenschutzerklärung.\n\n"}