{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2016-08-19", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_2017---Datenschutz-b_2016-08-19.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/-bJIWn9KHZ36/2017%20-%20Datenschutz%20bei%20Windows10%20(Schlussbericht).pdf", "Checksum": "0b42d0afb444810da12fb0ac17abf24b"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["2017 - Datenschutz bei Windows10 (Schlussbericht)"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 19.08.2016"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 19.08.2016"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 19.08.2016"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schlussbericht vom 19. 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Anders als in der ursprünglich geprüften Version wird damit nicht mehr der Eindruck erweckt, es\nhandle sich um vernachlässigbare und damit leicht zu überspringende Informationen. Die Voraussetzungen für eine rechtsgültige Einwilligung nach Art. 4 Abs. 5 DSG werden ebenfalls erfüllt, indem die\nBetroffenen, wie bereits ausgeführt, ausreichend informiert werden und alternative Wahlmöglichkeiten\nhaben, so dass ihre Wahl freiwillig erfolgt. Da die neue Wahlseite sämtlichen Benutzern angezeigt\nwird und die verfügbaren Informationen darauf gut auffindbar sind, entfällt auch die Forderung des\nEDÖB nach einem zusätzlichen Button, da sich diese auf die nicht mehr weiter existierende Seite\n„Schnell einsteigen“ bezogen hat. Der damit beabsichtigte Effekt, die verfügbaren Informationen besser auffindbar zu machen, tritt mit der neuen Wahlseite ohnehin ein.\n\nBei Windows 10 sind sämtliche Datenbearbeitungen in den Grundeinstellungen aktiviert und müssen\nvon den Benutzern, falls gewünscht, deaktiviert werden. Dies entspricht nicht einem für eine explizite\n\n2\nGemäss Schreiben vom 15. Februar 2017 beschriftet die Microsoft Corporation den Button zur Zustimmung mit „Accept“ statt mit „Agree“.\n4/8\nEinwilligung nach herrschender Lehre und Praxis notwendigen Opt-In. Nachdem Microsoft die Installation aber nicht unbesehen mit den Grundeinstellungen fortführen lässt, sondern einen zusätzlichen\nButton angebracht hat, mit dem jeder Benutzer die gewählten oder die unverändert übernommenen\nEinstellungen mit „Accept“3 bestätigen muss, gleicht das gewählte Vorgehen dem geforderten doch\nstark. Die Gefahr, dass die Benutzer unbewusst bestimmte Datenbearbeitungseinstellungen wählen,\nwird so bedeutend kleiner, da mit dem Beschriftung des Buttons klar wird, dass hier eine Wahl getroffen und diese bestätigt werden muss. Der EDÖB kann sich daher mit dem Vorschlag von Microsoft\neinverstanden erklären. Damit werden die Empfehlungen Nr. 2: „Schnell einsteigen“ und Nr. 3: „Einstellungen anpassen“; Wahlmöglichkeiten und Abgabe einer expliziten Einwilligung umgesetzt.\n\n6.4 Empfehlung Nr. 2 und Empfehlung Nr. 3: „Einstellungen anpassen“; Fehler- und Diagnosedaten sowie SmartScreen\n\n6.4.1 Vorschlag von Microsoft\n\nMicrosoft hat die Empfehlung Nr. 3 des EDÖB hinsichtlich der Bearbeitung von Fehler- und Diagnosedaten und zur Information über SmartScreen akzeptiert. Microsoft schlägt vor, den Installationsprozess wie folgt anzupassen:\n\n Zur Verbesserung des Informationskonzepts siehe die Ausführungen zu Empfehlung Nr. 1.\n Die Benutzer haben die Wahl zwischen den Einstellungen „Full“ und „Basic“. Zu jeder Einstellung werden dem Benutzer jeweils die spezifischen Informationen angezeigt. Wählt der Benutzer die Einstellung „Basic“, wird im kurzen Informationstext auf der Wahlseite neu angezeigt, dass die Datenübermittlung auf das Notwendige beschränkt wird.\n Der Umfang der bei der Einstellung „Basic“ übermittelten Daten wird um 40-55%4 reduziert.\n Die Einstellungsmöglichkeiten Feedbackhäufigkeit werden in die Einstellungen „Basic“ und\n„Full“ integriert.\n Integration der Informationen zu SmartScreen auf der Wahlseite „Choose privacy settings for\nyour device“ sowie auf der „Learn More“ Seite.\n\n6.4.2 Beurteilung des EDÖB\n\nDer EDÖB akzeptiert diesen Vorschlag. Nebst der bereits unter Empfehlung Nr. 1 ausgeführten allgemeinen Verbesserung der Information wird der Benutzer nun darauf hingewiesen, dass auch bei\nder Einstellung „Basic“ ein Mindestmass an Daten übermittelt wird. Damit entsteht nicht mehr der Eindruck, die Datenübermittlung könne vollständig deaktiviert werden. Die Integration der Feedbackhäufigkeit in die Einstellungen „Full“ und „Basic“ reduziert die Wahlmöglichkeiten jedoch ist es schlussendlich verständlicher, so wird bei der Einschränkung des Umfangs der Diagnosedaten auch die Feedbackhäufigkeit auf das Level „Basic“ eingeschränkt. Zudem hat Microsoft den Umfang der standardmässig übermittelten Daten in der in der Einstellung „Basic“ überprüft und in der Folge um 40 – 55%5\n\n3\nGemäss Schreiben vom 15. Februar 2017 beschriftet die Microsoft Corporation den Button zur Zustimmung mit „Accept“ statt mit „Agree“.\n4\nGemäss Schreiben vom 15. Februar 2017 reduziert die Microsoft Corporation die standardmässig\nübermittelten Daten um 40 - 55% anstelle der vom EDÖB verlangten 40 - 45%.\n5\nGemäss Schreiben vom 15. Februar 2017 reduziert die Microsoft Corporation die standardmässig\nübermittelten Daten um 40 - 55% anstelle der vom EDÖB verlangten 40 - 45%.\n5/8\nreduziert. Damit kommt Microsoft den Anforderungen des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes nach,\ndass das nicht durch die Benutzer beeinflussbare Datenset auf das für den sicheren Betrieb der gesamten Windows 10 Systemlandschaft notwendige Mindestmass reduziert wird.\n\n"}