{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2016-08-19", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_2017---Datenschutz-b_2016-08-19.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/-bJIWn9KHZ36/2017%20-%20Datenschutz%20bei%20Windows10%20(Schlussbericht).pdf", "Checksum": "0b42d0afb444810da12fb0ac17abf24b"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["2017 - Datenschutz bei Windows10 (Schlussbericht)"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 19.08.2016"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 19.08.2016"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 19.08.2016"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schlussbericht vom 19. August 2016 betreffend Datenschutz bei Windows 10 (inkl. Anhang vom 25. Januar 2017 und Formulierungsvorschläge der Microsoft Corporation vom 30. November 2016)"}], "ScrapyJob": "446973/66/2070", "Zeit UTC": "05.04.2026 03:11:40", "Checksum": "5545c77b87393d22f652e1c22657ab24", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 19.08.2016\nRegeste:\nSchlussbericht vom 19. August 2016 betreffend Datenschutz bei Windows 10 (inkl. Anhang vom 25. Januar 2017 und Formulierungsvorschläge der Microsoft Corporation vom 30. November 2016)\n\nDer Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat bei Microsoft Corporation (nachfolgend „Microsoft“) eine Sachverhaltsabklärung zu den Datenbearbeitungen im Rahmen von\nWindows 10 durchgeführt. Mit Schlussbericht vom 19. August 2016 wurden Microsoft die dabei festgestellten Mängel in Form von informellen Empfehlungen unterbreitet verbunden mit dem Hinweis,\ndiese in formeller Form zu erlassen und nötigenfalls bei Bundesverwaltungsgericht einzuklagen, sollte\nMicrosoft sie nicht akzeptieren und umsetzen.\n\nIn der Folge fand am 12. Oktober 2016 eine Sitzung mit Microsoft in Bern statt. Unter Beisein der Herren David A. Heiner, VP & Deputy General Counsel, Law and Corporate Affairs, Microsoft, G.F. (Geff)\nBrown, Assistant General Counsel, Regulatory Affairs, Microsoft und Dr. iur. Jürg Schneider, Rechtsanwalt, Walder Wyss AG, wurden die Empfehlungen des EDÖB besprochen. Microsoft hat dem EDÖB\ndabei Vorschläge für die Umsetzung der Empfehlungen präsentiert.\n\nMit Schreiben vom 14. Oktober 2016 hat der EDÖB zu den Vorschlägen kurz Stellung genommen und\neinige Ergänzungen verlangt. Hierzu gehören Informationen zum SmartScreen und zur Verwendung\nFreihand-, Kalender- und Kontaktdaten. Mit Schreiben vom 30. November 2016 hat Microsoft bestätigt, dass Sie die Empfehlungen 1-8 umsetzen werden. Jedoch sei es technisch weder möglich eine\naktuelle Version der Datenschutzerklärung in den Installationsprozess einzubinden [Empfehlung 1 und\n4] noch die direkte Verlinkung auf die relevanten Passagen aus der „Learn More“ Seite [Empfehlung 1\nund 4] hinaus. Zudem sei ein Hinweis auf SmartScreen im Browser (Internet Explorer und/oder Edge)\nnicht zielführend, da der Schutz über weitere Applikationen (Downloads und Internet-Aktivitäten ausserhalb des Browsers) hinweg erfolgt und nicht nur bei Browseraktivitäten. Da Microsoft keine standardmässig aktivierte Erhebung von Freihand-, Kalender- und Kontaktdaten in den neuen Versionen\nvon Windows 10 macht, werden auch keine Ausführungen dazu auf der Wahlseite gemacht.\n\nIn der Folge fanden weitere Gespräche zur Umsetzung der beiden offenen Empfehlungen 1 und 4\nsowie zur Informationen zur Datenbearbeitung im Rahmen von SmartScreen statt. Microsoft klärte\nderen Umsetzungsmöglichkeiten erneut ab. Die von Microsoft entwickelte Lösung zur Einbindung der\naktuellen Datenschutzerklärung und die Verlinkung auf die jeweils relevanteste Passage zum Thema\nauf der „Learn More“ Seite erfüllt die Anforderungen des EDÖB vollständig. Zudem sollten die Nutzer\nüber die Datenbearbeitung im Rahmen der Funktion SmartScreen auf der neuen Wahlseite „Choose\nprivacy settings for your device“ und nachfolgend auf der „Learn More“ Seite informiert werden. Dies\nhielt der EDÖB in der E-Mail vom 21. Dezember 2016 fest. Mit Schreiben vom 5. Januar 2017 bestätigte Microsoft die Umsetzung der Vorschläge samt dem vorgesehenen Zeitplan.\n\nDer vorliegende Anhang widerspiegelt die eingehende Prüfung der anlässlich der Sitzung vom 12.\nOktober 2016 präsentierten Lösungsvorschläge von Microsoft, der vom EDÖB mit Schreiben vom 14.\nOktober 2016 verlangten Ergänzungen sowie der schriftlichen Stellungnahme von Microsoft vom 30.\nNovember 2016 und vom 5. Januar 2017 zu den Empfehlungen vom 19. August 2016. Er bildet einen\nintegralen Bestandteil des Schlussberichtes.\n\n2/8\n6.2 Empfehlung Nr. 1: „Schnell einsteigen“ und „Einstellungen anpassen“ und\nEmpfehlung Nr. 4: „Systemeinstellungen“\n\n6.2.1 Vorschlag Microsoft\n\nMicrosoft hat die Empfehlung Nr. 1 des EDÖB betreffend die auf den Installationsseiten „Schnell einsteigen“ und „Einstellungen anpassen“ aufgeführten Informationen sowie die Empfehlung Nr. 4 hinsichtlich Zugriff auf die relevanten Passagen in den Datenschutzbestimmungen akzeptiert. Microsoft\nschlägt vor, den Installationsprozess wie folgt abzuändern:\n\n"}