{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2016-08-19", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_2017---Datenschutz-b_2016-08-19.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/-bJIWn9KHZ36/2017%20-%20Datenschutz%20bei%20Windows10%20(Schlussbericht).pdf", "Checksum": "0b42d0afb444810da12fb0ac17abf24b"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["2017 - Datenschutz bei Windows10 (Schlussbericht)"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 19.08.2016"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 19.08.2016"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 19.08.2016"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schlussbericht vom 19. 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November 2016)\n\n Microsoft passt die Installationsseite „Einstellungen anpassen“ so an,\ndass\n wo notwendig, eine explizite Einwilligung für die Datenbearbeitungen eingeholt wird;\n die Benutzer über die Übermittlung von Daten im Rahmen von\nSmartScreen an Microsoft informiert werden;\n den Benutzern die Informationen zu den Datenübermittlung für\ndie wählbaren Einstellungen „Fehler- und Diagnosedaten“ angezeigt werden;\n bei den „Fehler- und Diagnosedaten“ zum Ausdruck kommt,\ndass die entsprechenden Datenübertragungen an Microsoft\nnicht vollständig ausgeschaltet werden können;\n die Benutzer bei den Feedback- und Diagnosedaten die minimalen Einstellungen in Bezug auf die zu übermittelnden Daten\nund die Feedbackhäufigkeit wählen können.\n\nEmpfehlung Nr. 4: Systemeinstellungen\n\nMicrosoft passt die Seiten Einstellungen zum Datenschutz in den Systemeinstellung so an, dass\n auf weitergehende Informationen zu den einzelnen Datenbearbeitungen (Bsp. Sprache, Eingabe, Freihand, Personalisierung\netc.) zugegriffen werden kann, indem die relevanten Passagen\nin den Datenschutzbestimmungen jederzeit gut sichtbar zugänglich sind (z.B. durch Verlinkung auf die jeweiligen Ausführungen in den Datenschutzbestimmungen).\n\nEmpfehlung Nr. 5: Datenschutzbestimmungen\n\nDie Datenschutzbestimmungen sind wie folgt zu ergänzen:\n für jede Datenkategorie durch Angaben über die Speicherdauer.\n\nWie die in diesen Empfehlungen formulierten Vorgaben konkret umgesetzt werden, ist Sache von\nMicrosoft. Im Rahmen der weiteren Zusammenarbeit und Nachkontrollen wird der EDÖB entsprechende Umsetzungsvorschläge von Microsoft auf deren Datenschutzkonformität hin prüfen.\n\n37/38\n5. Verfahren und weiteres Vorgehen\n\nDer vorliegende Kontrollbericht enthält Feststellungen sowie Empfehlungen, welche vom EDÖB auf\nBasis der Sachverhaltsabklärung verfasst wurden. Der vorliegende Schlussbericht wird Microsoft zur\nKenntnisnahme zugestellt. Innert Frist von 30 Tagen nach Zustellung hat Microsoft dem EDÖB mitzuteilen, ob allfällige Bemerkungen dazu vorliegen und ob die Empfehlungen akzeptiert werden. Für den\nFall, dass Microsoft diese nicht akzeptiert oder umsetzt, kann der EDÖB formelle Empfehlungen im\nSinne von Art. 29 Abs. 3 DSG aussprechen und die Angelegenheit gegebenenfalls dem Bundesverwaltungsgericht zum Entscheid vorlegen (Art. 29 Abs. 4 DSG).\n\nEs besteht ein grundsätzliches Interesse daran, die Öffentlichkeit für die vorliegende Art der Datenerhebung zu sensibilisieren und sie insbesondere über die erfolgte Datenschutzkontrolle im Rahmen\nvon Windows 10 und die diesbezüglichen Ergebnisse zu informieren. Gestützt auf Art. 30 Abs. 2 DSG\nwird der EDÖB daher den vorliegenden Schlussbericht in einer angepassten und anonymisierten Version zu einem späteren Zeitpunkt publizieren. Selbstverständlich erfolgt die Publikation unter dem\nVorbehalt, dass keine aus Sicht von Microsoft vertraulichen Daten, welche Geschäftsgeheimnisse\noffenbaren oder die Konkurrenzfähigkeit beeinflussen könnten, bekannt gegeben werden. Microsoft\nwird daher aufgefordert, den Schlussbericht auf solche vertraulichen Inhalte hin zu überprüfen und\ndem EDÖB mit Frist von 30 Tagen entsprechend schriftliche Rückmeldung zu erstatten.\n\nMit freundlichen Grüssen\n\nEidgenössischer Datenschutz- und Verfahrensleitender Jurist\nÖffentlichkeitsbeauftragter\n\nAdrian Lobsiger Andreas Sidler\n\n38/38\nEidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter\nEDÖB\n\nAnhang zum Schlussbericht\nvom\n25. Januar 2017\n\nbetreffend Abklärung des\nEidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragen (EDÖB)\ngemäss Art. 29 des Bundesgesetzes über den Datenschutz\nvom 19. Juni 1992 (DSG; SR 235.1)\n\nim Zusammenhang mit der\n\nDatenbearbeitung der Microsoft Corporation im\nRahmen\n\nvon\nWindows 10\n\nFeldeggweg 1, 3003 Bern\nTel. 058 463 74 84, Fax 058 465 99 96\nwww.edoeb.admin.ch\n6. Anhang vom 25. Januar 2017 zum Schlussbericht Windows 10\nvom 19. August 2016\n\n6.1 Fortgang der Sachverhaltsfeststellung\n\n"}