{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2016-08-19", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_2017---Datenschutz-b_2016-08-19.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/-bJIWn9KHZ36/2017%20-%20Datenschutz%20bei%20Windows10%20(Schlussbericht).pdf", "Checksum": "0b42d0afb444810da12fb0ac17abf24b"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["2017 - Datenschutz bei Windows10 (Schlussbericht)"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 19.08.2016"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 19.08.2016"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 19.08.2016"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schlussbericht vom 19. 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Der EDÖB ist in seiner Kontrolle auf Sachverhalte gestossen, welche aus datenschutzrechtlicher Sicht einer Verbesserung resp. Änderung bedürfen.\n\nAusgehend von diesem Gesamtbild erlässt der EDÖB zuhanden von Microsoft seine Gesamtbeurteilung in Form eins Schlussberichts mit Empfehlungen.\n\nDer EDÖB hält fest, dass der Seitenaufbau und der Inhalt der Seiten „Schnell einsteigen“ und „Einstellungen anpassen“ nur beschränkt den Anforderungen an eine transparente Information genügen. Damit verletzt Microsoft die Grundsätze der Art. 4 Abs. 2 bis 4 DSG für eine transparente Datenbearbeitung, für eine Bearbeitung nach Treu und Glauben und der Verhältnismässigkeit der Datenbearbeitung. Dies zeigt sich unter anderem durch den Umstand, dass aus der Überschrift „Schnell einsteigen“\nin keiner Weise geschlossen werden kann, dass mittels Klick auf den Button „Express-Einstellungen\nverwenden“ umfassende Datenbearbeitungen aktiviert werden.\n\nAuf der Seite „Einstellungen anpassen“ werden den Benutzern zusätzlich diverse Einstellungsmöglichkeiten präsentiert, welche aktiviert sind. Aus inhaltlicher Sicht fehlen auf der Seite „Einstellungen\nanpassen“ Informationen zur Speicherdauer der übermittelten Daten, zum Inhalt von Browserdaten\nsowie zum Inhalt von Feedback- und Diagnosedaten. Insbesondere erhalten die Benutzer keine Möglichkeit, bei den einzelnen Datenbearbeitungen auf weitergehende Informationen, z.B. auf die relevanten Passagen der Datenschutzerklärung, unkompliziert zuzugreifen. Weiter wird bei den Fehler- und\nDiagnosedaten nicht darauf hingewiesen, dass diese nicht vollständig ausgeschaltet werden können\nund welche Daten bei aktivierter Einstellung übermittelt werden.\n\nDie Datenbearbeitungen im Rahmen von Windows 10 erachtet der EDÖB in inhaltlicher Hinsicht verhältnismässig, soweit sie den primären Zweck, ein sicheres und effizientes Betriebssystem anzubieten, betreffen. Die darüber hinaus gehenden Datenbearbeitungen (sowohl inhaltlich auch hinsichtlich\nweiterer Zwecke) stuft er jedoch, in Bezug auf den primären Zweck, als unverhältnismässig ein, sodass sie einer besonderen Rechtfertigung bedürfen, welche sich nur durch Behebung der gerügten\nTransparenzmängel und einer Verbesserung der Einwilligungsmöglichkeiten herbeiführen lässt. In\nzeitlicher Hinsicht kann festgehalten werden, dass die Datenbearbeitungen im Rahmen von Windows\n10 verhältnismässig sind.\n\nMicrosoft muss daher den Installationsprozess so anpassen, dass\n\n die Betroffenen ausreichend über die Datenbearbeitungen und Wahlmöglichkeiten informiert\nwerden und\n von den Betroffenen für Datenbearbeitungen, die über das für das Bereitstellen eines aktuellen und sicheren Betriebssystems Notwendige hinaus gehen und darüber hinaus besonders\nschützenswerte Daten oder Persönlichkeitsprofile zum Gegenstand haben, eine explizite Einwilligung eingeholt wird.\n\n35/38\nDaher gelangt der EDÖB zu folgenden Empfehlungen für die Datenbearbeitung durch Microsoft im\nRahmen von Windows 10:\n\nEmpfehlung Nr. 1: „Schnell einsteigen“ und „Einstellungen\nanpassen“\n\nMicrosoft passt die Installationsseiten „Schnell einsteigen“ und „Einstellungen anpassen“ so an, dass\n auf weitergehende Informationen zu den einzelnen Datenbearbeitungen (Bsp. Sprache, Eingabe, Freihand, Personalisierung\netc.) zugegriffen werden kann, indem die relevanten Passagen\nin den Datenschutzbestimmungen jederzeit gut sichtbar zugänglich sind;\n diese erwähnen, dass die Daten in die USA und in weitere Länder übermittelt werden und ein Link zu den relevanten Passagen in den Datenschutzbestimmungen gesetzt wird.\n\nEmpfehlung Nr. 2: „Schnell einsteigen“\n\nMicrosoft passt die Installationsseite „Schnell einsteigen“ dahingehend\nan, dass\n im neu zu formulierenden Titel der Seite zum Ausdruck kommt,\ndass dort eine explizite Einwilligung zu einer generellen Datenübertragung an Microsoft abgegeben werden kann;\n die Benutzer über den Inhalt der Browserdaten und der vollständigen Feedback- und Diagnosedaten informiert werden;\n der Seitenaufbau den Benutzern ermöglicht, eine explizite Einwilligung zur erwähnten generellen Datenübertragung an\nMicrosoft abzugeben;\n die Benutzer durch einen zusätzlichen Button im unteren rechten Bereich auf die detaillierten Einstellungsmöglichkeiten verwiesen werden, der in seinem Erscheinungsbild ebenso prominent sein muss, wie der Button, der zur Einwilligung zur generellen Datenübertragung verweist.\n\n36/38\nEmpfehlung Nr. 3: „Einstellungen anpassen“\n\n"}