{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2016-08-19", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_2017---Datenschutz-b_2016-08-19.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/-bJIWn9KHZ36/2017%20-%20Datenschutz%20bei%20Windows10%20(Schlussbericht).pdf", "Checksum": "0b42d0afb444810da12fb0ac17abf24b"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["2017 - Datenschutz bei Windows10 (Schlussbericht)"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 19.08.2016"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 19.08.2016"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 19.08.2016"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schlussbericht vom 19. 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Es kann also\nnicht davon ausgegangen werden, dass diese Datenbearbeitungen als Vorgänge des täglichen Lebens allgemein bekannt sind. Microsoft muss folglich mit geeigneten Mitteln über diese Datenbearbeitungen informieren.\n\nMicrosoft informiert die Nutzer an verschiedenen Orten über die Datenbearbeitungen im Rahmen von\nWindows 10. Bei der Installation des Betriebssystems wird auf der Eingabeseite für den Product-Key\nsowie in den Lizenzbestimmungen auf die Datenschutzerklärung von Microsoft hingewiesen. Zudem\nwird den Benutzern auf der Seite „Schnell einsteigen“ eine Zusammenfassung der unter der Standardkonfiguration erfassten Daten und deren Bearbeitungszwecken angezeigt sowie einleitend angemerkt, dass die Einstellungen jederzeit geändert werden können. Die Übernahme dieser Standardeinstellungen wird mit dem unten rechts angezeigten Button „Express-Einstellungen verwenden“ bestätigt. Der Zugriff auf die Einstellungsmöglichkeiten der Datenübermittlungen findet der Benutzer über\neinen Link im unteren Bereich der linken Hälfte, ebenso wie den Link auf die verfügbaren weiteren\nInformationen.\n\nNachfolgend wird untersucht, ob Microsoft mit diesen Informationen den Anforderungen an eine\ntransparente Datenbearbeitung genügt, und zwar sowohl in Bezug auf die Auffindbarkeit dieser Informationen als auch hinsichtlich deren Inhalts.\n\na) Eingabe Product Key und Akzept Lizenzbestimmungen\n\nMicrosoft weist die Nutzer bereits bei der Eingabe des Product Keys oder in den vor einer Installation\nzu akzeptierenden Lizenzbestimmungen pauschal auf die ausgedruckt rund 30 A4 Seiten umfassende\nDatenschutzerklärung hin. Der Zugriff auf diese Erklärung mit dem Gerät ist jedoch erst nach Abschluss der Installation und mit aktiver Internetverbindung möglich. Daher müsste der Aufruf der Datenschutzerklärung über ein anderes mit dem Internet verbundenes Gerät erfolgen.\n\n45\nBBl 2003 2126.\n20/38\nDie ohne den Zugriff auf die Datenschutzerklärung vorliegenden Informationen geben nur unzureichend Auskunft und erfüllen die unter dem Gesichtspunkt der Transparenz gestellten Anforderungen nicht. Dementsprechend müsste die Datenschutzerklärung offline verfügbar gemacht werden,\ndamit der interessierte Nutzer sich bereits vor der eigentlichen Installation über alle relevanten Aspekte der mit Windows 10 verbundenen Datenbearbeitungen informieren kann.\n\nb) Seite „Schnell einsteigen“\n\nSeitenaufbau\nDer Seitenaufbau ist für die Beurteilung der Transparenz wesentlich, da von ihm wesentlich abhängt,\nob eine betroffene Person die relevanten Informationen zur Datenbearbeitung im Rahmen von\nWindows 10 wahrnimmt. Wesentlich zu dieser Wahrnehmbarkeit beitragen würde ein Seitentitel, der\nauf die Art und Inhalte dort abrufbaren Informationen schliessen liesse. Aus dem Seitentitel „Schnell\neinsteigen“ geht vorliegend für die Betroffenen leider nicht hervor, dass dort Informationen zur Übermittlung diverser Datenkategorien folgen und dass man bei einem Klick auf den Button diese standardmässig aktiviert. Die Anpassungsmöglichkeiten finden sich zudem nicht wie gewohnt bei den\nButtons im Bereich unten rechts. Vielmehr sind sie über den Link „Einstellungen anpassen“ in kleiner,\nhellblauer Schrift auf blauem Hintergrund im linken unteren Bereich der Seite zu suchen. Die Aufmerksamkeit der Benutzer wird durch diesen Seitenaufbau und den Titel auf den grössten Button unten rechts gelenkt, was das Auffinden der datenschutzrelevanten Informationen und Funktionen erschwert. Die Anforderungen an eine transparente Information und an eine Datenbearbeitung nach\nTreu und Glauben werden so nur ungenügend erfüllt.\n\nUm diese zu erfüllen, müsste der Titel der Seite auf die Bearbeitung von Personendaten Bezug nehmen. Insbesondere darf er nicht suggerieren, dass es sich um zu überspringende Produkteinformationen handelte. In besonderem Masse gefördert wird dieser falsche Eindruck durch die sich in der untersten Zeile befindenden Buttons „zurück“ und „Express-Einstellungen“.\n\nInhalt\nDer EDÖB begrüsst, dass Microsoft versucht, den Benutzern die Information über die Datenbearbeitungen in einer komprimierten Form zu präsentieren und nicht über das pauschale Anzeigen von\nmehrseitigen Datenschutzerklärungen. Leider werden mit der Zusammenfassung der Datenbearbeitung die Vorgaben an die Information über eine Datenbearbeitung dennoch nicht vollumfänglich erfüllt.\nSo fehlen Informationen zur Speicherdauer der übermittelten Daten, zum Inhalt von Browserdaten\noder zum Inhalt der vollständigen Übermittlung von Feedback- und Diagnosedaten. Letztere fehlten in\nder geprüften Version gänzlich und wurden erst zu einem späteren Zeitpunkt eingefügt46. Auch wird im\nEinleitungsabschnitt in keiner Weise auf die Möglichkeit der unmittelbaren Anpassung der Einstellungen mittels des untenstehenden Links hingewiesen.\n\nDer EDÖB kommt zum Schluss, dass der Seitenaufbau und der Inhalt der Seite „Schnell einsteigen“\nnur beschränkt den Anforderungen an eine transparente Information und an eine Datenbearbeitung\nnach Treu und Glauben genügen. Damit verletzt Microsoft bei Datenbearbeitungen im Rahmen von\nWindows 10 das Transparenzprinzip.\n\n"}