{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2016-08-19", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_2017---Datenschutz-b_2016-08-19.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/-bJIWn9KHZ36/2017%20-%20Datenschutz%20bei%20Windows10%20(Schlussbericht).pdf", "Checksum": "0b42d0afb444810da12fb0ac17abf24b"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["2017 - Datenschutz bei Windows10 (Schlussbericht)"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 19.08.2016"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 19.08.2016"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 19.08.2016"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schlussbericht vom 19. 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Bewahrheiteten sich die kolportierten\nBedenken, wären die standardmässig umfassenden Datenerhebung und –übermittlungen im Rahmen\nvon Windows 10 geeignet, die Persönlichkeit einer grösseren Anzahl von Personen zu verletzen. Dies\nhat den EDÖB am 18. August 2015 dazu veranlasst, eine Sachverhaltsabklärung gemäss Art. 29 des\nBundesgesetzes über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) einzuleiten und die Datenbearbeitungen auf\nihre Konformität mit dem DSG hin zu überprüfen.\n\n1.2 Umfang der Kontrolle\n\nDie Datenschutzkontrolle bezog sich auf die Datenbearbeitung im Rahmen des Betriebssystems\nWindows 10 (consumer version). Windows 10 als Betriebssystem zeichnet sich dadurch aus, dass es\nnicht als statisches Software-Programm auf dem Gerät installiert wird. Die Schlüsselkomponenten von\nWindows 10 basieren neu auf der Microsoft Cloud und ermöglichen so eine Datensynchronisierung\nzwischen unterschiedlichen Geräten. Sowohl Elemente in der Cloud als auch lokale Elemente von\nWindows werden regelmässig aktualisiert, um allen Benutzern die neuesten Verbesserungen und\nFeatures gleichzeitig zur Verfügung zu stellen. Zudem können die Benutzer mit Hilfe diverser Apps\nzusätzliche Funktionen nutzen. Gerade die starke Verknüpfung des Betriebssystems mit der Microsoft\nCloud und diversen zusätzlichen Apps, aber auch die Einführung eines neuen persönlichen Assistenten – genannt „Cortana“ – bringen eine Reihe von neuen Datenbearbeitungen und Berührungspunkten mit den Persönlichkeitsrechten der betroffenen Nutzer mit sich. Microsoft bietet daher eine Reihe\nvon Einstellungen an, mit denen man festlegen kann, wie Informationen für personalisierte Dienste\nund Angebote in Windows 10 genutzt werden dürfen.\n\nVor diesem Hintergrund hat der EDÖB im Rahmen seiner Abklärungen den Fokus auf die Verhältnismässigkeit, die Transparenz und die Rechtfertigung der für die durchschnittlichen Benutzer erkennbaren Datenbearbeitung gelegt. Eine vertiefte technische Analyse der Programme und maschinellen\nProzesse wurde nicht durchgeführt, zumal das neue Konzept des Betriebssystems ohnehin laufend\nAnpassungen und Änderungen von technischen Funktionen und Routinen erlaubt.\n\n3/38\nDer EDÖB hat folgende Aspekte der Datenbearbeitungen im Rahmen von Windows 10 geprüft:\n\n1. Kategorien der erfassten und übermittelten Daten\n2. Zweck der Datenbearbeitungen\n3. Information über die Datenbearbeitungen\n4. Einstellungsmöglichkeiten der Datenbearbeitung\n5. Einwilligung der Betroffenen in die Datenbearbeitungen\n\nDer EDÖB hat seine im Rahmen dieser Kontrolle gemachten Feststellungen schriftlich festgehalten\n(Sachverhaltsfeststellung vom 24. März 2016). Grundlage für den vorliegenden Schlussbericht bildet\ndiese Sachverhaltsfeststellung. Er basiert daher auf den Erkenntnissen aus der Installation und dem\nBetrieb von Windows 10 Pro 32bit Produktversion 10.0.10240.16384, den auf der Webseite von\nMicrosoft verfügbaren Informationen sowie den Antworten der Microsoft Corporation auf den Fragekatalog und die Ergänzungsfragen wie sie sich am EDÖB am 24. März 2016 präsentiert haben. Die nach\ndiesem Datum über Update allfällig erfolgten Anpassungen in den Datenbearbeitungen wurden nicht\nüberprüft.\n\nDatenbearbeitungen im Rahmen der Enterprise Versionen von Windows 10, weiterer Unterversionen\n(z.B. Mobile) oder der zusätzlich zum Betriebssystem verwendeten Apps und des Microsoft-Accounts\nwaren nicht Gegenstand der vorliegenden Sachverhaltsabklärung.\n\n1.3 Chronologie der Kontrolle\n\n18.08.2015 Ankündigung der Sachverhaltsabklärung inkl. Fragekatalog\n24.08.2015 Fristverlängerungsgesuch der Microsoft Corporation\n28.08.2015 Fristverlängerung gewährt bis am 17.September 2015\n16.09.2015 Fristverlängerungsgesuch der Microsoft Corporation\n24.09.2015 Zustellung der Antworten der Microsoft Corporation auf den Fragenkatalog durch\nMicrosoft Schweiz GmbH\n01.12.2015 Schreiben von Microsoft Corporation betreffend fehlerhaftem Update für Windows 10\nmit Erklärung der getroffenen Massnahmen\n14.12.2015 Versand Ergänzungsfragen an Microsoft Corporation\n14.01.2016 Fristverlängerungsgesuch der Microsoft Corporation\n18.01.2016 Fristverlängerung gewährt bis am 4. Februar 2016\n03.02.2016 Zustellung der Antworten der Microsoft Corporation1 auf die Ergänzungsfragen durch\nMicrosoft Schweiz GmbH\n24.03.2016 Versand Sachverhaltsfeststellung an Microsoft Corporation\n03.05.2016 Zustellung der Korrektur-, Ergänzungs- und Änderungsanträge zur Sachverhaltsfeststellung der Microsoft Corporation durch Walder Wyss AG inkl. Vertretungsvollmacht\n19.08.2016 Zustellung des Entwurfs des Schlussberichts an Microsoft Corporation zur Stellungnahme mit Ansetzung einer Frist von 30 Tagen nach Erhalt\n\n1\nErgänzt mit Formulierungsvorschlag der Microsoft Corporation vom 30. November 2016. Dieser und\ndie folgenden übernommenen Vorschläge und Ergänzungen sollen primär dem besseren Verständnis\ndienen.\n4/38\n2. Sachverhalt\n\n2.1 Sachverhaltsfeststellung vom 24. März 2016\n\n"}