Diese Empfehlung richtet sich an den VöV und die SBB. Diese teilen dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) innerhalb von 30 Tagen mit, ob sie diese Empfehlung annehmen oder ablehnen. Falls diese Empfehlung abgelehnt oder nicht befolgt wird, kann der EDÖB die Angelegenheit dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation vorlegen. Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter Der Beauftragte ad interim