III. Aufgrund dieser Erwägungen empfiehlt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte: Der VöV und die SBB stellen sicher, dass die SBB die Kontrolldaten unverzüglich löscht und die Kontrolldatenbank nicht mehr weiter betreibt sowie die Transportunternehmen entsprechend informiert resp. die Lesegeräte entsprechend konfiguriert werden und die Daten nicht mehr (systematisch) übermittelt werden. Der VöV und die SBB informieren den EDÖB über die erfolgte Löschung und die diesbezüglich getroffenen Anpassungen.