Daraus folgt, dass die Aufbewahrung der Kontrolldaten in der Kontrolldatenbank weder nötig noch geeignet und somit unverhältnismässig ist. Wie erwähnt kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass in der Kontrolldatenbank Bewegungsprofile entstehen. Dabei ist irrelevant, dass die Aufbewahrung in verschlüsselter Form erfolgt und nur ein kleiner Kreis von Anwendern Zugriff auf die Daten hat.