Schliesslich ist noch darauf hinzuweisen, dass in Zusammenhang mit den Fragen des EDÖB zum Regelwerk Datennutzung die SBB ausdrücklich festhielt, auf die ursprünglich vorgesehene Analyseoption der Kontrolldaten in pseudonymisierter Form verzichtet zu haben (vgl. Ziff. 2.4 des Schlussberichts vom 04.01.16).