Auch das UVEK hat in seiner Stellungnahme vom 21. September 2015 an die Präsidentin und den Präsidenten der Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen betreffend die Petition 15.2018 festgehalten, dass aus den Datenschutzbestimmungen nicht klar hervorgehe, dass eine personalisierte Auswertung der Kontrolldaten ausgeschlossen sei. Dadurch, dass überhaupt gespeichert werde, in welchem Zug ein Reisender kontrolliert wurde, entstehe aber zumindest die Gefahr, dass solche Daten missbräuchlich personalisiert verwendet werden könnten.