Im Zeitpunkt der Kontrolle vor Ort (mehr als 2 ½ Monate nach Einführung des SwissPass) waren, wie erwähnt, abgesehen für die Behandlung von zwei Auskunftsgesuchen, keine Zugriffe auf die Kontrolldatenbank nötig gewesen. Auch das UVEK hat in seiner Stellungnahme vom 21. September 2015 an die Präsidentin und den Präsidenten der Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen betreffend die Petition 15.2018 festgehalten, dass aus den Datenschutzbestimmungen nicht klar hervorgehe, dass eine personalisierte Auswertung der Kontrolldaten ausgeschlossen sei.