von System- und Betriebsausfällen, die voraussichtlich vor allem den Zugriff auf Abonnementsdaten (KUBA) betreffen, nötig ist. In den in Z. 12.000 und 12.001 T600.9 aufgeführten Fällen sollte eine Rückerstattung ohne Kontrolldaten möglich sein. Auch wenn ein Reisender/eine Reisende die Rückerstattung aufgrund einer Nichtbenützung infolge Krankheit oder Unfall erst nachträglich verlangt, erübrigt sich ein Zugriff auf die Kontrolldatenbank, da in diesen Fällen ein entsprechendes Arztzeugnis beizubringen ist (vgl. Z. 60.005 T600.9).