2 Art. 20a PBG ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. 4/6 Aber auch die anderen vom VöV aufgeführten Gründe überzeugen nicht. So wird das Zugbegleitpersonal während der Kontrolle merken, ob sein Gerät bei allen Karten funktioniert und auf die Abonnementsdaten zugreifen kann oder nicht und eine allfällige Störung sofort melden können. Fälle, in denen eine Karte trotz Beendung der Hinterlegung als hinterlegt erscheinen kommen sicher sehr selten vor und können einzelfallweise ohne Kontrolldatenbank gelöst werden3. Der VöV führt nicht weiter aus, weshalb die Kontrolldatenbank bei der Analyse