Aufgrund der Aufbewahrung von 90 Tagen kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass dabei bei bestimmten Personen ein, wenn auch nicht detailliertes, Bewegungsprofil entstehen kann (z.B. immer nur Kontrollen zwischen Bern und Zürich). Bei einer solchen Persönlichkeitsbeeinträchtigung ist der Grundsatz der Verhältnismässigkeit besonders sorgfältig zu prüfen. Gemäss Angaben des VöV und der SBB dient die Kontrolldatenbank dazu, allfällige Kundenanliegen im Nachgang zu einer Reise zu beantworten. Es wurden verschieden Gründe und Beispiele aufgeführt (vgl. Ziff. 2.4 des Schlussberichts vom 04.01.16). Diese werden nachfolgend geprüft.