1 Die Schwärzung erfolgt aus Sicherheitsgründen. 3/6 Bearbeitung der Kontrolldaten Die Kontrolldaten werden nach der Kontrolle in die Kontrolldatenbank hochgeladen und dort während 90 Tagen aufbewahrt (vgl. Ziff. 2.2.1 und 2.4 des Schlussberichts vom 04.01.16). Unbestritten ist, dass Transportunternehmen überprüfen dürfen, ob Reisende einen gültigen Reiseausweis besitzen (Art. 16 i.V.m. 20 PBG). Zu prüfen ist jedoch, ob die in Zusammenhang mit dem SwissPass eingeführte Aufbewahrung der Daten in der Kontrolldatenbank während 90 Tagen datenschutzrechtlich zulässig ist.