Der EDÖB hat seine Feststellungen und Schlussfolgerungen zu dieser Kontrolle in seinem Schlussbericht vom 4. Januar 2016 betreffend seine Kontrolle in Sachen SwissPass des Verbands öffentlicher Verkehr (VöV) und der SBB AG festgehalten. In diesem Bericht wurde auch dargelegt, weshalb sowohl der VöV als auch die SBB AG als gemeinsame Dateninhaber betrachtet werden und somit Empfänger der vorliegenden Empfehlung sind. Das vorliegende Papier stützt sich auf den vorgenannten Schlussbericht und fasst die dort enthaltene Empfehlung zusammen und gilt als formelle Empfehlung gemäss Art. 27 Abs. 4 DSG.