15. Die Julius Bär hat die Mitarbeitenden via Intranet und an Informationsveranstaltungen über die erfolgte Lieferung informiert. Aus den uns eingereichten Antworten und Unterlagen geht nicht klar hervor, ob die Julius Bär die Mitarbeitenden bisher jeweils vor oder nach einer Übermittlung informiert hat. Die Bank hat sich jedoch am 6. September 2012 gegenüber dem EDÖB verpflichtet, während der laufenden Sachverhaltsabklärung die Mitarbeitenden im Voraus über eine Datenübermittlung zu informieren. Damit kann sie dem Transparenzprinzip nachkommen.