Weiter geht aus den verschiedenen Unterlagen und Erläuterungen hervor, dass vor einer direkten Lieferung von Dokumenten ohne Schwärzung der Personendaten aktueller und ehemaliger Mitarbeitenden sowie weiterer Dritter versucht wurde, die Dokumente über Rechts- und Amtshilfeverfahren zu übermitteln. Die mit der Gewährung der Amts- und/oder Rechtshilfe in dieser Angelegenheit von den Schweizer Behörden gestellten Bedingungen und verlangten Zusicherung seitens der US-Behörden wurde aber von den US-Behörden nicht akzeptiert.