5. Konkret macht die Bank geltend, dass ohne eine Übermittlung der Dokumente (die auch Personendaten beinhalten), wie sie von den US-Behörden gefordert wurde und wird, die zur Abwendung einer für die Bank existenzbedrohenden Strafklage in den USA notwendige Kooperation mit den US-Behörden nicht möglich wäre. Als Beispiel dafür wird die kürzlich aufgelöste Bank Wegelin vorgebracht, welche im Januar 2012 von den USA angeklagt wurde.