2.5. Auf Wunsch sei und werde auch weiterhin jedem Mitarbeitenden bekanntgegeben, ob sein Name auf den in die USA übermittelten Dokumenten erscheine. Es sei entsprechend auch Einsicht in die herausgegebenen Unterlagen gewährt worden. Drittpersonen seien und würden auch weiterhin auf Anfrage ebenfalls darüber informiert, ob ihr Name in den übermittelten Daten enthalten sei. Eingehende Anfragen von Drittparteien würden ebenfalls durch die Rechtsabteilung behandelt. Wobei wiederum zuerst festgestellt werde, ob eine Person überhaupt betroffen sei.