1.6. Die betroffenen Banken haben die verlangten Dokumente geliefert und auf die entsprechenden Fragen geantwortet. In den Fällen, in denen die Unterlagen nicht aus- 2/10 reichten, um die Sachverhaltsfeststellung durchzuführen, wurde zudem ein Augenschein vor Ort durchgeführt. 2. Sachverhalt die einzelne Bank betreffend: Julius Bär reichte dem EDÖB mit Datum vom 24. August und vom 10. September die verlangten Unterlagen ein und beantwortete den Fragekatalog. Nach der Auswertung der Antworten und Unterlagen lässt sich der Sachverhalt somit wie folgt feststellen: