Es besteht ein grundsätzliches Interesse daran, die Öffentlichkeit für die vorliegende Art der Datenbearbeitung zu sensibilisieren und sie insbesondere über die erfolgte Datenschutzkontrolle bei PostFinance und die diesbezüglichen Ergebnisse zu informieren. Gestützt auf Art. 30 Abs. 2 DSG wird der EDÖB daher den vorliegenden Kontrollbericht in einer angepassten Version publizieren.