Betreffend Bicicletta werden gemäss PostFinance den Geschäftskunden zu keinem Zeitpunkt Kundendaten angezeigt, welche Rückschlüsse auf einen bestimmten Kunden ermöglichen würden. Im heutigen Zeitpunkt ist auch davon auszugehen, dass der Geschäftskunde zu keinem Zeitpunkt erkennen kann, an welchen Privatkunden eine Gutschrift für ein eingelöstes Angebot erfolgt ist (vgl. dazu und zu weiteren Details des Verfahrens Ziff. 9.7 der Sachverhaltsfeststellung vom 11. März 2015). Somit erfolgt nach heutiger Beurteilung auch in Bicicletta keine Bekanntgabe von Personendaten i.S.v. Art. 3 lit. f DSG.