PostFinance teilt die Rechtsauffassung des EDÖB bezüglich Bicicletta nicht. Trotzdem hat sie mit Schreiben vom 2. April 2015 bestätigt, bei denjenigen Kunden, die den TNB zu E-Finance ohne unmittelbare Online-Wahlmöglichkeit zugestimmt haben (also vor dem 12. Oktober 2014), die Einwilligung nochmals einzuholen und nur bei entsprechender Einwilligung eine Datenanalyse zwecks Drittangeboten zu machen. Der EDÖB erachtet dieses Vorgehen als angemessen, zumal bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Datenanalysen gemacht wurden und deren erstmalige Durchführung somit in jedem Fall erst nach Vorliegen der nachträglich eingeholten Einwilligung erfolgt.