Die Erklärung erfolgte zwar auch freiwillig i.S.v. Art. 4 As. 5 Satz 1 DSG, da die betroffenen Personen sich jederzeit nachträglich von Bicicletta abmelden können („Opt-Out“; vgl. Ziff. 20 TNB E-Finance und vorne Ziff. 5.5.3 dieses Schlussberichtes mit Anmerkungen). Mit der globalen Akzeptanz der neuen TNB zu E-Finance geht aber nicht ausdrücklich die Zustimmung der betroffenen Personen zur Datenbearbeitung im Zusammenhang mit Bicicletta einher. Daher dürfen die Daten von den betroffenen Personen nicht ohne weiteres für Bicicletta verwendet werden.