32/36 Bei der Datenbearbeitung im Zusammenhang mit Bicicletta werden nach Ansicht des EDÖB Persönlichkeitsprofile bearbeitet. Die Einwilligung muss in diesem Fall nach Art. 4 Abs. 5 Satz 2 DSG ausdrücklich erfolgen und dem Inhaber der Datensammlung obliegt eine erweitere Informationspflicht nach Art. 14 DSG. Der Informationspflicht gemäss Art. 14 DSG kommt PostFinance in Ziff. 11 und Ziff. 20 der TNB zu E-Finance genügend nach. Die Funktionsweise von Bicicletta wird hier transparent dargestellt. Seit dem 12. Oktober 2014 haben die E-Finance-Kunden auf der Zwischenseite nach dem