Ein Ausscheiden hat zur Folge, dass der Kunde keinen elektronischen Zugang mehr zu seinen PostFinance-Konten hat. Bei Ablehnung der neuen E-Finance-TNB stehen für die Kunden damit keine zumutbaren Handlungsalternativen zur Verfügung. Da für E-Cockpit keine Verzichtsmöglichkeit gegeben ist, liegt keine Freiwilligkeit und folglich keine gültige Einwilligung i.S.v. Art. 4 Abs. 5 Satz 1 DSG vor.