Bicicletta hat den Zweck, dem entsprechenden Kunden zielgruppenspezifische Angebote von Dritten (Geschäftskunden) zu unterbreiten. Diese Datenbearbeitung stellt eine Zweckänderung i.S.v. Art. 4 Abs. 3 DSG dar. Insofern wird durch die Bearbeitung der PostFinance-Kundendaten im Zusammenhang mit Bicicletta der Zweckbindungsgrundsatz nach Art. 4 Abs. 3 DSG verletzt (zur Rechtfertigung durch Einwilligung der betroffenen Personen vgl. Ziff. 6.7 dieses Schlussberichtes). 6.7 Rechtfertigung der Persönlichkeitsverletzung