Solange sich die Datenbearbeitung von E-Cockpit auf die Funktionen Darstellung, Archivierung und Recherche beschränkt, liegt sie noch innerhalb des Zwecks von E-Finance, die Abwicklung des Bankgeschäftes über Datenleitungen zu ermöglichen. Auch die Zusatzfunktionen wie Definition von Sparzielen und Budgets oder Meldungen bewegen sich noch in diesem Bereich. Es kann deshalb festgehalten werden, dass E-Cockpit in der heute beschriebenen Form den Zweckbindungsgrundsatz von Art. 4 Abs. 3 DSG nicht verletzt.