Ausgehend von diesem Gesamtbild erlässt der EDÖB zuhanden von PostFinance seine Gesamtbeurteilun. Bezugnehmend auf die jeweiligen rechtlichen Beurteilungen wird im Folgenden dargelegt, in welchen Punkten die durch die PostFinance im Rahmen von E-Cockpit und Bicicletta durchgeführten 29/36 Datenbearbeitungen verbesserungsbedürftig sind und welche Änderungen vorgenommen werden müssen. Die von PostFinance zugesicherten Änderungsvorschläge wurden anschliessend bereits aufgenommen. 6.1 Daten als Personendaten