Aufgrund der Auswertung der eingereichten Unterlagen und Dokumente sowie gestützt auf die durchgeführte Kontrolle von PostFinance gemäss Art. 29 DSG gelangt der EDÖB zu einer kritischen Gesamtbeurteilung von E-Cockpit und Bicicletta. Die Datenschutzkontrolle hat gezeigt, dass die in diesem Zusammenhang vorgenommenen Datenbearbeitungen nicht in allen Aspekten datenschutzkonform verlaufen. Der EDÖB ist in seiner Kontrolle auf Sachverhalte gestossen, welche aus datenschutzrechtlicher Sicht einer Verbesserung resp. Änderung bedürfen.