nance hat bewusst auf eine Historisierung oder Aufbewahrung dieser Daten verzichtet, was unter dem Aspekt der Verhältnismässigkeit (Art. 4 Abs. 2 DSG) zu begrüssen ist. Mit der schriftlichen Auskunftserteilung gibt PostFinance auf allgemeine Weise über die Funktionsweise von Bicicletta bzw. die Verwendung dieser Daten i.S.v. Art. 8 DSG Auskunft. Sofern im Zeitpunkt des Auskunftsgesuches berechnete Daten im Zusammenhang mit Bicicletta in der -Datenbank über die betroffene Person vorhanden sind, müssen diese Daten mit der schriftlichen Auskunftserteilung bekannt gegeben werden (vgl. Art. 8 Abs. 2 lit.