Bis zum Zeitpunkt der Sachverhaltsfeststellung sind bei PostFinance keine Auskunftsbegehren eingegangen, welche spezifisch auf E-Cockpit oder Bicicletta abzielen. Ein allgemein abgefasstes Muster für eine Auskunftserteilung liegt dem EDÖB vor. Es werden darin die verschiedenen Angaben i.S.v. Art. 8 DSG gemacht. Es ist vorgesehen, dieses Schreiben, auf den jeweiligen Auskunftsersuchenden 26/36 angepasst, als Antwort zuzustellen. Dem Schreiben wird zusätzlich das Datenblatt der Stammdaten des Kunden (Basisdaten) beigelegt (ein Muster liegt dem EDÖB vor).