Im Vordergrund steht hier die Erwähnung von „bedürfnisgerechten Angeboten“. In den Antworten zu den Ergänzungsfragen vom EDÖB vom 5. Dezember 2014 führt PostFinance dazu sinngemäss aus, dass damit bankenspezifische Produkte und Dienstleistungen gemeint sind. Kunden sollen mit „spezifischen Marktbearbeitungsmassnahmen über Sparpotenziale und eine optimierte Dienstleistungsnutzung informiert werden“ können. Bei Bicicletta geht es allerdings um die Analyse von Transaktionsdaten mit dem Ziel, E-Finance-Kunden zielgerichtete Werbung von Dritten (Geschäftskunden) anzuzeigen. Ziff. 25 der AGB zu PostFinance genügt deshalb nicht als Information i.S.v.