25 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu PostFinance, die für alle PostFinance-Kunden gilt, angemessen i.S.v. Art. 14 DSG informiert wird (vgl. Ziff. 6 der Sachverhaltsfeststellung vom 11. März 2015). Hier wird u.a. die Zustimmung des Kunden eingeholt, dass PostFinance die ihr zur Verfügung stehenden Kundendaten mit technischen Mitteln auswerten darf. Und weiter: „Die Analyse dient der laufenden Verbesserung der Dienstleistungen und im Verhältnis zum einzelnen Kunden zur Auslösung von Betreuungshinweisen […] und deren Unterbreitung von bedürfnisgerechten Angeboten.“ Im Vordergrund steht hier die Erwähnung von „bedürfnisgerechten Angeboten“.