Alle anderen Kunden, welche bereits vor dem 12. Oktober 2014 die TNB akzeptiert hatten, hatten diese Wahlmöglichkeit auf der Zwischenseite von E-Finance nicht unmittelbar. Die Erklärung erfolgte zwar auch freiwillig i.S.v. Art. 4 As. 5 Satz 1 DSG, da die betroffenen Personen sich jederzeit nachträglich von Bicicletta abmelden können („Opt-Out“; vgl. Ziff. 20 TNB E-Finance und vorne Ziff. 5.5.3 dieses Schlussberichtes mit Anmerkungen). Wie im letzten Satz von Ziff. 20 der TNB zu E-Finance informiert wird, geht PostFinance bis zur Verzichtserklärung einer betroffenen Person vom Einverständnis des Privatkunden aus.