Diese Entwicklung wird sich in den nächsten Jahren wohl fortsetzen. Desweitern ist zu beachten, dass Privatkunden von reinen elektronischen Konten (wie z.B. das E-Sparkonto), welche nur über das E-Finance verfügbar sind, keine Alternative zu E-Finance haben, um diese Konten führen zu können. Daraus folgt, dass bei Ablehnung der neuen E-Finance-TNB für die Kunden keine zumutbaren Handlungsalternativen zur Verfügung stehen. Mit der Annahme der neuen TNB zu E-Finance werden die Kunden auch gezwungen, die Datenbearbeitung im Zusammenhang mit E-Cockpit zu akzeptieren. Da für E-Cockpit keine Verzichtsmöglichkeit gegeben ist, liegt keine Freiwilligkeit i.S.v. Art. 4 Abs. 5 Satz 1 DSG