Auf der Zwischenseite wurde informiert, dass u.a. die bisher separaten TNB zu E-Cockpit neu in die TNB zu E-Finance integriert wurden. In diesen neuen TNB wird über die Datenbearbeitung im Zu- 23/36 sammenhang mit E-Cockpit in Ziff. 11 und Ziff. 19 informiert. Mit diesen Massnahmen erfolgt die Information zu E-Cockpit grundsätzlich angemessen, die betroffenen Personen können die Folgen bei einer Einwilligung in Bezug auf E-Cockpit abschätzen (zu den Ausführungen vgl. Ziff. 5.5.2 dieses Schlussberichtes).