der Verantwortung derjenigen Stelle, welche die Datenherrschaft über die Personendaten innehat. Nachfolgend ist zu prüfen, ob die Bearbeitung der Personendaten von PostFinance im Zusammenhang mit E-Cockpit und Bicicletta den Anforderungen an die Datensicherheit genügt. 5.9.2 Beurteilung der Datensicherheit aus Sicht des EDÖB Den Zugang zu den Datenbanken von E-Cockpit und Bicicletta haben diejenigen PostFinance- Mitarbeiter, welche diesen für ihre Aufgabe benötigen.