Zusammenfassend kann gesagt werden, dass in E-Cockpit den Anforderungen an die Datenrichtigkeit gemäss Art. 5 Abs. 1 DSG genüge getan wird, da die Daten ausschliesslich den jeweiligen Kunden zur Verfügung stehen und diese selbständig Korrekturen anbringen können. Den berechneten Ergebnissen in Bicicletta ist eine gewisse Ungenauigkeit inhärent, weshalb Art. 5 Abs. 1 DSG verletzt wird. 5.9 Datensicherheit 5.9.1 Ausgangslage