Bei Bicicletta ist dies grundsätzlich nicht möglich, da den berechneten Daten eine gewisse Ungenauigkeit inhärent ist. Es handelt sich hier um Wahrscheinlichkeiten, ob ein betroffener PostFinance-Kunde einer bestimmten Zielgruppe resp. Branche angehört oder nicht. Obwohl PostFinance ein Interesse daran hat, dass die betroffenen Kunden effektiv zu der berechneten Zielgruppe gehören, ist eine Abklärung i.S.v. Art 5 Abs. 1 DSG nicht möglich. Es liegt deshalb eine Verletzung von Art. 5 Abs. 1 DSG vor.