(vgl. Ziff. 8.6 der Sachverhaltsfeststellung vom 11. März 2015). Gemäss PostFinance muss als Berechnungsgrundlage von Standard- Kategorien ausgegangen werden, damit die Ergebnisse mit anderen Kunden vergleichbar sind. Die Resultate der Berechnungen werden in der Bicicletta-Datenbank gespeichert. Art. 5 Abs. 1 DSG verpflichtet PostFinance, sich über die Richtigkeit der Personendaten zu vergewissern. Bei Bicicletta ist dies grundsätzlich nicht möglich, da den berechneten Daten eine gewisse Ungenauigkeit inhärent ist.