Es soll nachfolgend überprüft werden, ob durch die Datenbearbeitung im Zusammenhang mit E- Cockpit und mit Bicicletta der Datenschutzgrundsatz der Zweckbindung nach Art. 4 Abs. 3 DSG verletzt wird. 5.7.2 Beurteilung der Zweckbindung bei E-Cockpit aus Sicht des EDÖB Die Bearbeitung der Konto- und Transaktionsdaten für E-Finance hat in erster Linie den Zweck, die Abwicklung des Bankgeschäftes über Datenleitungen zu ermöglichen. Der Kunde soll zeit- und ortsunabhängig Online-Zugriff auf seine Konten und Kontobewegungen haben.