Alle anderen Daten werden gelöscht resp. die berechneten Daten werden auf null gesetzt, wenn sie nicht mehr gebraucht werden, d.h. nach Abwicklung aller für die Durchführung der Abmeldung notwendigen Arbeitsschritte. Die Datenbearbeitung ist damit zeitlich i.S.v. Art. 4 Abs. 2 DSG verhältnismässig. 17/36 Sowohl bei E-Cockpit als auch Bicicletta ist die Datenbearbeitung i.S.v. Art. 4 Abs. 2 DSG zeitlich verhältnismässig. 5.7 Zweckbindung der Datenbearbeitung 5.7.1 Ausgangslage