Des Weiteren umfasst E-Cockpit ein Archivierungs- und Recherche-Tool, mit welchem jede betroffene Person seine Transaktionen voraussichtlich bis zu zehn Jahre zurück abrufen kann. Mit E- Cockpit kann der Privatkunde seine Transaktionen abrufen, in Kategorien zusammenfassen und mit anderen Zeitperioden vergleichen. Für diese Funktionen und die Recherche-Möglichkeit erscheint die Speicherung der Daten bis maximal zehn Jahre als sinnvoll und zeitlich i.S.v. Art. 4 Abs. 2 DSG verhältnismässig, zumal sie mit der Aufbewahrungspflicht für Geschäftsbücher nach Art. 958f OR korrespondiert. 5.6.6 Beurteilung der zeitlichen Verhältnismässigkeit von Bicicletta aus Sicht des EDÖB