Das Erfordernis der Verhältnismässigkeit begrenzt die Datenbearbeitung auch in zeitlicher Hinsicht. Sofern personenbezogene Daten für den verfolgten Zweck nicht mehr gebraucht werden, sind sie zu vernichten oder zu anonymisieren. Dabei ist eine frühest mögliche Löschung/Anonymisierung vorzusehen. Nachfolgend ist zu prüfen, ob die Datenbearbeitung von PostFinance bezüglich E-Cockpit und Bicicletta zeitlich verhältnismässig erfolgt. 5.6.5 Beurteilung der zeitlichen Verhältnismässigkeit von E-Cockpit aus Sicht des EDÖB